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7.13. Zahlungsgarantie für Invalidenrenten

Die Invalidenversicherung (IV) ist für bestimmte psychisch Kranke ein schwarzes Loch, aus dem man nicht heraus kommt. Wenn man erst einmal eine Invalidenrente empfängt, ist es schwierig, wieder in die Arbeitswelt integriert zu werden.
Psychische Krankheiten machen die Menschen sehr verletzlich, unsicher und ängstlich. Wer einmal an einer psychischen Erkrankung gelitten hat, glaubt so gut wie nie an eine wirkliche Heilung und hat immer Angst vor einem Rückfall. Für diese Menschen ist die Invalidenrente ein Rettungsanker.

Laut IV-Gesetz verliert man jedoch, wenn man wieder regulär arbeitet, sofort seinen Rentenanspruch. Bei psychischen Krankheiten wird davon ausgegangen, dass, wer wieder arbeiten kann, nicht mehr invalide ist. Für psychisch Kranke sieht die Lage jedoch völlig anders aus. Wer an einer psychischen Erkrankung gelitten hat, glaubt so gut wie nie an eine wirkliche Heilung, besonders, wenn er weiter Psychopharmaka einnehmen muss; er stellt sich vor, dass er wegen unzureichender Leistungen entlassen werden kann oder als erste die Stelle verliert, wenn die Firma umstrukturiert wird.

Um als invalide eingestufte Personen wieder einzugliedern, muss die Invalidenrente garantiert sein. Die betroffenen Menschen müssen sicher sein können, dass sie ihre Invalidenrente sofort wieder bekommen, falls sie ihren Arbeitsplatz verlieren.

Für psychisch Kranke ist die Aussicht auf eine Arbeit unter dem wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkt wichtig. Doch die Angst, die Invalidenrente zu verlieren, ist sehr stark und verhindert, dass die Menschen ihren richtigen Platz finden. Mit einer garantierten Rente würden viele Menschen wieder den Mut finden, sich erneut in der Arbeitswelt zu versuchen. Für die Versicherungskasse wäre es bereits ein Vorteil, wenn manchen Invaliden, wenn auch nur für befristete Zeit, keine Rente gezahlt werden müsste. Noch vorteilhafter wäre es für die Versicherungen, wenn die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt definitiv erfolgt.