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7.3. Aktualisierung der Staatsaufgaben und Beziehungen zu Europa

Der Staatsapparat ist dabei, ins Unermessliche zu wachsen und erfordert immer mehr Steuerressourcen. Mann müsste durchsetzen, dass neue Aufgaben nur dann übernommen werden können, wenn alte abgegeben werden. Beim Mannschaftssport kann ein neuer Spieler nur dann eingesetzt werden, wenn ein anderer das Feld verlässt. Das Parlament müsste eine auf politischen Abwägungen basierende Liste der abzustossenden Aufgaben führen. Eine neue Aufgabe dürfte nur dann mit einfacher Mehrheit übernommen werden, wenn gleichzeitig eine äquivalente Aufgabe aus der Liste gestrichen wird.  Um hingegen eine neue Aufgabe oder eine neue Kostenstelle einzuführen, ohne einen anderen Posten abzuschaffen, müsste eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sein. Eine solche Herangehensweise würde dazu verpflichten, sich zu fragen, ob die neue Aufgabe tatsächlich so wichtig ist, dass eine andere abgeschafft werden soll.
Der kontinuierliche Wandel zwingt den Staat, seine Struktur und Organisation anzugleichen. Der Gesetzgebungsprozess muss demzufolge in stärkerem Umfang entwicklungsbezogen sein. An Stelle umfangreicher, komplexer und langfristiger Revisionen brauchen wir häufigere Eingriffe zur Angleichung und Vereinfachung. Jedoch muss verhindert werden, dass die ständigen Änderungen das Parlament zusätzlich überlasten oder ein Gesetz insgesamt in Frage stellen. In den Bereichen, in denen der Wandel stärker zu spüren ist, könnte man auf strategische Gesetze zurück greifen, die Leitlinien vorgeben, um die Aufgaben nicht an die Regierung zu delegieren. Anschliessende Gesetzesänderungen, die in den strategischen Kontext passen, müssten auf weniger komplizierte Weise erfolgen.

Der europäische Kontinent befindet sich in einem ständigen Wandel und dies erfordert regelmässige Verhandlungen und Angleichungen der Bestimmungen. Um die Beziehungen zwischen Europa und der Schweiz zu regeln bedarf es einer Herangehensweise auf mehreren Ebenen. Es müsste ein strategischer Rahmen definiert werden, eine Art "Verfassung der Beziehungen zwischen Europa und der Schweiz", in der die Grundlagen der Beziehungen zwischen Europa und der Schweiz definiert sind. Diese "Verfassung" müsste grundsätzliche Themen enthalten, wie die Anerkennung der Schweizer Demokratie, die Souveränität der Kantone und politisch sehr heikle, praktische Fragen, wie Steuereinstufung und Bankgeheimnis. Die "Verfassung" müsste die erforderlichen Kriterien für die Ausweitung der Vereinbarungen auf die neuen EU-Staaten enthalten, für die Übernahme neuer EU-Regelungen durch die Schweiz und für die Fälle, in denen die Schweiz die Übernahme verweigert(zum Beispiel ein Veto des Schweizer Volks). Es müsste auf dieser Ebene festgelegt werden, wie im Falle von Meinungsverschiedenheiten vorgegangen wird und wer für die Beilegung eventueller Auseinandersetzungen zuständig ist. Auf weiter unten liegender, jedoch immer noch wichtiger Ebene müssten die bereichsbezogenen Rahmenverhandlungen stattfinden. Für die verschiedenen Bereiche müssten die Grundregeln definiert werden, die für die Beziehungen zur EU und den diversen Mitgliedsstaaten gelten. Ein Rahmenabkommen im Bereich der Doppelbesteuerung müsste die wichtigsten Regeln vorgeben, unter anderem die Rückerstattung der von Grenzgängern gezahlten Steuern für die angrenzenden ausländischen Gemeinden. Auf unterer Ebene müssten schliesslich die spezifischen Fragen mit einzelnen Staaten oder zu einzelnen Bereichen geklärt werden. Jede Ebene müsste andere Anpassungsregeln haben. Gewisse Angelegenheiten, wie die Erweiterung der EU auf neue Staaten, wenn bestimmte Prinzipien eingehalten werden, müssten nach bereits definierten automatischen Mechanismen erfolgen, jedoch mit der Möglichkeit, von der Regierung oder vom Parlament genehmigte Korrekturen einzubringen.